Am 10. 7., kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause, beschloss der Bundesrat einen von Hessen vorgelegten Gesetzesentwurf, dem zufolge „Leugnung des Existenzrecht Israels“ zukünftig unter Strafe stehen soll. In der aktuellen Form sieht dieser nur vor derartige Aussagen mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu ahnden, sofern sie so geäußert werden, dass sie geeignet seien „[…]die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern[…]“. Dennoch sollte dies keinesfalls als Anlass genommen werden, diesen Gesetzesentwurf unkritisch anzunehmen, denn im Antrag des Landes Hessen ist ebenfalls davon die Rede, dass jedwede Verneinung der Legitimität des israelischen Nationalstaates eine Relativierung des Holocausts darstelle und Ausgrenzung sowie Gewalt gegen Jüd:innen fördern würde. Abgesehen davon lässt allein schon die Formulierung aufhorchen. Es lässt sich schließlich nur leugnen, was tatsächlich vorhanden ist. Jedoch haben weder Nationalstaaten im allgemeinen noch Israel im speziellen ein im Völkerrecht verankertes Existenzrecht, das dem jeweiligen Staat eine fortwährende Existenz in bisheriger Form zusichern würde. Stattdessen gibt es lediglich ein Recht auf territoriale Integrität, das es Staaten verbietet andere Staaten zu attackieren. Das macht auch Sinn, denn das Völkerrecht ist dazu gedacht, das Verhältnis zwischen Nationalstaaten zu regeln. Es deckt also nicht andere Formen der Beseitigung eines Staates ab, was ein Existenzrecht, würde es dieses geben, tun müsste. Für mehr Schutz jüdischen Lebens wird dieses Gesetz jedenfalls, würde es in Kraft treten, wohl kaum sorgen, schließlich werden wirklich antisemitische Aussagen bereits durch den Straftatbestand der Volksverhetzung abgedeckt, was offenbart, worum es mit diesem Gesetzesentwurf wirklich geht, nämlich um den Schutz des israelischen Nationalstaates. Dieser soll durch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit vor Kritik bewahrt werden. Ganz abgesehen von diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die von einigen Experten geäußert wurden, ist dieser Gesetzesentwurf also als Auswuchs der israelfreundlichen Politik der Bundesrepublik zu verstehen und dient als Indikator für die Einseitigkeit der deutschen Nahost-Debatte.
Bei Fällen wie diesem wird ein Merkmal des deutschen Diskurses zum Thema Israel offensichtlich; das gleichsetzen des Judentums mit dem jüdischen Staat, wodurch aus Perspektive der Befürworter dieser These jedwede Kritik an israelischer Politik oder dem israelischen Staat antisemitisch sei. Das Problem hierbei sollte offensichtlich sein, schließlich wird sowohl angenommen der israelische Nationalstaat spräche für alle Jüd:innen, was an sich antisemitisch ist, da Jüd:innen hierbei die Fähigkeit zu einer individuellen Meinung, die von der des Staates Israel bzw. seiner Vertreter abweicht, abgesprochen wird, als auch, dass ein Apartheidsstaat, der seit seiner Gründung im Jahre 1948 regelmäßige ethnische Säuberungen durchführt, inklusive eines Genozids in Gaza, ganz abgesehen von der menschenunwürdigen Behandlung der in völkerrechtswidrig von Israel besetzten Gebieten wie dem Westjordanland lebenden Menschen für den Schutz jüdischen Lebens notwendig sei. Denn was impliziert denn der Charakter Israels als „Jüdischer Staat“, wenn nicht die systematische Diskriminierung aller nichtjüdischen Bürger? In letzter Konsequenz werden durch diese Gleichsetzung alle Jüd:innen für Verbrechen Israels verantwortlich gemacht; eine häufige Behauptung wirklicher Antisemiten.
Es stellt sich nun die Frage nach der Ursache des besonderen Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik und dem israelischen Staat. Aufgeführt wird dabei stets die besondere historische Verantwortung gegenüber dem jüdischen Volk, womit allerdings eigentlich der israelischen Nationalstaat gemeint ist. Man denke an den Satz „Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson.“, den man in leicht abgewandelter Form immer wieder hört. Gelogen ist das freilich nicht; der Begriff Staatsräson bedeutet die Umsetzung nationalstaatlicher Interessen, wozu im Fall des Nahost-Konflikts eben der Erhalt Israels als wichtigster lokaler Partner Deutschlands gehört. Es geht dabei also nicht um den Schutz von Menschenleben, sondern lediglich um die Umsetzung der Interessen der Bundesrepublik sowie ihrer Verbündeten, was evident ist, wenn man auf die langjährigen Waffenlieferungen Deutschlands an Israel blickt, mit denen die Bundesrepublik unter anderem den Völkermord an den Palästinensern in Gaza sowie den Angriffskrieg gegen den Iran unterstützt hat und auch weiterhin unterstützt. Bei der anfangs angeführten Einschränkung der Meinungsfreiheit, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist das nicht anders; der Schutz des jüdischen Volkes gilt hier nur als Vorwand.
Letztendlich gilt es noch anzumerken, dass auch große Teile der Bevölkerung sich bewusst oder unbewusst durch die Unterstützung des israelischen Staates und die Rechtfertigung seiner Verbrechen zu Werkzeugen der deutschen Staatsräson machen. Oft ist jene schlicht eine willkommene Möglichkeit für Menschen, die sich als eher unpolitisch verstehen, sich symbolisch von den Gräueltaten des Dritten Reichs zu distanzieren, ohne sich groß mit der Thematik zu befassen. Ob es letztlich dieser Grund war, der Herrn Pommerening dazu verleitete die Podiumsdiskussion in der Aula zum Thema Wehrpflicht mit dem Versuch Kritik gegenüber der israelischen Regierung zu unterbinden, zu unterbrechen, bleibt fraglich, viel wahrscheinlicher ist da angesichts seiner Aussage „Das ist keine Aussage unserer Schule“, dass es darum ging einen Imageschaden zu vermeiden; eine berechtigte Sorge angesichts des Umgangs der deutschen Öffentlichkeit mit israelkritischen Aussagen.
https://www.zeit.de/politik/2026-07/israel-existenzrecht-leugnung-bundesrat-hessen
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0201-0300/227-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/520720/14-mai-1948-staatsgruendung-israels
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